Installation von Messgeräten. Das Energieministerium hat eine Verordnung über das Verfahren zum Angebot der Installation von Zählern durch Energieversorgungsunternehmen angenommen. Obligatorische Installation von Messgeräten: Nuancen der Vereinbarungen Welche einzelnen Messgeräte können verwendet werden?

FAS Russland hält es für notwendig, Folgendes zur Frage des Installationsorts des Messgeräts zu melden.

Gemäß Abschnitt 25.1 der Regeln für den technologischen Anschluss von Stromempfangsgeräten von Verbrauchern elektrische Energie, Anlagen zur Erzeugung elektrischer Energie sowie Stromnetzanlagen im Eigentum von Netzorganisationen und anderen Personen, an elektrische Netzwerke, genehmigt durch Regierungsbeschluss Russische Föderation vom 27. Dezember 2004 N 861 (im Folgenden als die Regeln bezeichnet) müssen die in den Absätzen 12.1 und den Regeln vorgesehenen technischen Bedingungen für Bewerber angeben, einschließlich:

A) Verbindungspunkte, die nicht weiter als 25 Meter von der Grenze des Grundstücks entfernt liegen dürfen, auf dem sich die angeschlossenen Objekte des Antragstellers befinden (werden);

C) Anforderungen an Messgeräte für elektrische Energie (Leistung), Relaisschutzgeräte und Geräte, die die Kontrolle des maximalen Leistungswerts ermöglichen.

Wie der Höchste betont Schiedsgericht der Russischen Föderation (Beschluss des Präsidiums des Obersten Schiedsgerichts der Russischen Föderation N 16008/10 vom 18. Mai 2011) legt die Norm von Absatz 25 Unterabsatz „a“ der Regeln die Grenzen des möglichen Standorts fest der Verbindungspunkt innerhalb des Standorts des Antragstellers und ermöglicht es der Netzwerkorganisation nicht, dem Antragsteller zusätzliche Verantwortlichkeiten aufzuerlegen, die nicht in den Regeln für die Durchführung von Aktivitäten zur technologischen Verbindung außerhalb der Grenzen des Standorts vorgesehen sind.

In dem genannten Beschluss des Präsidiums des Obersten Schiedsgerichts der Russischen Föderation N 16008/10 vom 18. Mai 2011 wurde auch festgelegt, dass die Verteilung der Maßnahmen zur technologischen Anbindung und der Verantwortlichkeiten für deren Umsetzung durch den Antragsteller und die Netzwerkorganisation gemeinsam erfolgt die Grenze des Standorts des Antragstellers gemäß den Abschnitten 16.1, 16.3, Unterabschnitt „d“ von Abschnitt 25.1 Regeln für den technologischen Anschluss.

Somit sind die Maßnahmen der Netzwerkorganisation einzubeziehen technische Bedingungen Für Antragsteller gemäß Abschnitt 12.1 und den Regeln widersprechen Informationen und Informationen über die Lage des Anschlusspunkts außerhalb der Grenzen des Standorts des Antragstellers den Regeln und können Anzeichen eines Verstoßes gegen das Antimonopolrecht enthalten.

Anforderungen an Messgeräte für elektrische Energie (Strom) müssen den Anforderungen entsprechen, die in Abschnitt (im Folgenden Grundbestimmungen genannt).

Gemäß § 138 der Grundbestimmungen zur Abrechnung des Stromverbrauchs der Bürger sowie an der Schnittstelle zwischen Stromnetzanlagen und hausinternen technischen Anlagen Wohngebäude Es müssen Messgeräte der Genauigkeitsklasse 2,0 und höher verwendet werden.

Besondere Anforderungen an Geräte, die eine Regelung des maximalen Leistungswertes ermöglichen, werden in den Regeln für den technischen Anschluss und den Grundbestimmungen nicht festgelegt.

Artikel 19 der Geschäftsordnung verbietet es, dem Antragsteller Dienstleistungen und Verpflichtungen aufzuerlegen, die in dieser Geschäftsordnung nicht vorgesehen sind.

Daher ist die Aufnahme von Anforderungen an Messgeräte für elektrische Energie (Leistung), die in den Grundbestimmungen nicht vorgesehen sind, durch eine Netzwerkorganisation in die technischen Spezifikationen nicht zulässig und kann ansonsten Anzeichen für einen Verstoß gegen das Kartellrecht enthalten.

Daher widersprechen die Maßnahmen einer Netzwerkorganisation, in die technischen Spezifikationen Anforderungen für ein Messgerät aufzunehmen, die nicht den Grundbestimmungen entsprechen, den Regeln und können Anzeichen eines Verstoßes gegen das Antimonopolrecht enthalten.

Artikel 144 der Grundbestimmungen legt fest, dass Messgeräte an den Grenzen der Bilanz von Elektrizitätsanlagen (Stromempfangsanlagen) benachbarter Einheiten des Einzelhandelsmarktes installiert werden müssen – Verbraucher, Erzeuger elektrischer Energie (Strom) auf Einzelhandelsmärkten, Netzorganisationen, die eine gemeinsame Bilanzgrenze haben (im Folgenden als angrenzende Subjekte des Einzelhandelsmarktes bezeichnet), sowie an anderen Orten, die gemäß diesem Abschnitt in Übereinstimmung mit den in der Gesetzgebung der Russischen Föderation festgelegten Anforderungen bestimmt werden Installationsorte von Messgeräten. Besteht keine technische Möglichkeit, einen Zähler an der Grenze der Bilanz von Stromanlagen (Stromempfangsanlagen) benachbarter Einheiten des Einzelhandelsmarktes zu installieren, muss der Zähler möglichst nahe an der Grenze installiert werden der Bilanz, wo es technisch möglich ist, es einzubauen. Gleichzeitig kann nach Vereinbarung zwischen benachbarten Einheiten des Einzelhandelsmarktes innerhalb der Grenzen von Elektrizitätsanlagen (Strom) ein Messgerät zur Bestimmung des Verbrauchsvolumens (Erzeugung, Übertragung) elektrischer Energie eines Unternehmens installiert werden Empfangsgeräte) einer anderen benachbarten Einheit.

Damit ist die Einbeziehung durch die Netzwerkorganisation in die technischen Bedingungen für Bewerber vorgesehen

Das Gesetz sieht die Verpflichtung des Energieversorgungsunternehmens vor, kollektiven und einzelnen Verbrauchern den Einbau von Messgeräten anzubieten. Wenn der Verbraucher aufgrund dieser Vorschläge bis zum 1. Januar 2012 keinen Zähler installiert, hat das Energieversorgungsunternehmen das Recht, die Installation zu erzwingen und vom Verbraucher alle Installationskosten sowie die Rechtskosten zu erstatten.

Gemäß Art. 13 des Gesetzes der Russischen Föderation „Über Energieeinsparung...“ liegt in der Verantwortung des Verbrauchers Energieressourcen ist die Installation von Zählern zur Messung des Verbrauchs dieser Ressourcen. Ein Merkmal der verabschiedeten Gesetzgebung besteht darin, dass diese Verantwortung von der Ressourcen liefernden Organisation mit dem Verbraucher geteilt wird. Es sind diese Organisationen, die genau wissen, wer diese Ressourcen offiziell von ihnen verbraucht.

Das Gesetz sieht die Verpflichtung des Energieversorgungsunternehmens vor, kollektiven und einzelnen Verbrauchern den Einbau von Messgeräten anzubieten. Wenn der Verbraucher aufgrund dieser Vorschläge bis zum 1. Januar 2012 keinen Zähler installiert, hat das Energieversorgungsunternehmen das Recht, die Installation zu erzwingen und vom Verbraucher alle Installationskosten sowie die Rechtskosten zu erstatten.

Ein Angebot eines Energieversorgungsunternehmens zur Installation eines Zählers bedeutet nicht, dass der Verbraucher die Installation bei diesem Unternehmen in Auftrag geben muss. Sein Recht, jede Organisation zu wählen, die das Messgerät für ihn installiert. Doch der Antrag auf Einbau eines Zählers beim Energieversorgungsunternehmen hat für den Verbraucher einige Vorteile. Auf Verlangen des Verbrauchers ist das Energieversorgungsunternehmen verpflichtet, einen Ratenzahlungsplan für die Zahlung der Kosten für die Installation des Zählers für einen Zeitraum von bis zu 5 Jahren vorzulegen.

Berücksichtigt man die Möglichkeit von Einsparungen durch Verbrauchsreduzierung, ist ein solches Angebot für den Verbraucher sehr profitabel. In jedem Fall erhält er eine Reduzierung der laufenden Zahlungen, ohne in die Installation eines Zählers zu investieren. Sie wollen vom Verbraucher eines: Ersparnisse. Darüber spricht das Gesetz „Über Energieeinsparung...“.

Was die Energieversorgungsorganisation betrifft, so wird die im Vorschlag enthaltene Verpflichtung zur Installation von Zählern durch Sanktionen nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten geahndet. Andererseits sollten die Kosten der Organisation für die Bereitstellung von Ratenzahlungen aus lokalen Budgets ausgeglichen werden.

Die Pflicht zur Installation von Verbrauchszählern ist in Art. 13 Bundesgesetz Nr. 261 vom 23. November 2009 „Über Energieeinsparung und Steigerung der Energieeffizienz sowie über die Einführung von Änderungen bestimmter Rechtsakte der Russischen Föderation“ (im Folgenden „Energieeinsparungsgesetz“ genannt). Gemäß Art. Gemäß Art. 5 des genannten Bundesgesetzes sind Eigentümer von Räumlichkeiten in Mehrfamilienhäusern bis zum 1. Juli 2012 verpflichtet, dafür zu sorgen, dass ihre Häuser mit Wasser-, Wärme- und Stromzählern ausgestattet sind, und die installierten Zähler in Betrieb zu nehmen. Wenn die Eigentümer keine Zähler installiert haben, liegt die Verantwortung für deren Installation bei den Ressourcenversorgungsorganisationen. Das heißt, die Zähler werden von Vodokanal, Heating Networks und Energosbyt installiert, der Installationszeitraum wird abgelaufen sein in diesem Fall vor dem 1. Juli 2013 festgelegt

Im Zusammenhang mit diesen Bestimmungen haben die Bürger viele Fragen.

Welche einzelnen Messgeräte können verwendet werden?

Stromzähler

Gemäß Abschnitt 138 der Verordnung der Russischen Föderation vom 4. Mai 2012 Nr. 442 „Über das Funktionieren der Stromeinzelhandelsmärkte, vollständige und (oder) teilweise Beschränkungen des Verbrauchs elektrischer Energie“ wurde eine Verpflichtung für die Bevölkerung festgelegt Verwenden Sie Stromzähler mit einer Genauigkeitsklasse von 2,0 und höher.

Stromzähler müssen in das staatliche Register der Messgeräte eingetragen werden, die für den Betrieb auf dem Territorium der Russischen Föderation zertifiziert und zugelassen sind.
Derzeit werden alte Stromzähler mit einer Genauigkeitsklasse von 2,5 oder weniger aus dem Verkehr gezogen.

Gemäß GOST 6570-96 ist ab dem 1. Juli 1997 die Herstellung von Stromzählern der Genauigkeitsklasse 2,5 verboten. Gemäß der Entscheidung des Wissenschaftlich-Technischen Komitees des Staatlichen Standards Russlands für Metrologie und Messtechnik vom 01.06.1999 und 12.09.2000 (Protokoll Nr. 12) unterliegen diese Geräte keiner Überprüfung und müssen konsistent sein durch moderne Messgeräte der Genauigkeitsklasse 2.0 ersetzt. Gleichzeitig erfolgt der Übergang zur Strommessung mit Zählern der Klasse 2.0 schrittweise, erst nach Ablauf des Eichintervalls der Zähler oder infolge ihres Ausfalls. Folglich muss ein solches Gerät nach Ablauf des Überprüfungsintervalls ausgetauscht werden.

Gemäß Art. 30 des Wohnungsgesetzes der Russischen Föderation muss der Eigentümer der Räumlichkeiten den Zähler überprüfen oder ersetzen.

Wenn das Messgerät nicht überprüft oder ersetzt wurde, erfolgt gemäß Abschnitt 31 der Regeln für die Erbringung von Versorgungsdienstleistungen für Bürger (Beschluss der Regierung der Russischen Föderation vom 23. Mai 2006 Nr. 307) die Berechnung von Gebühren für Versorgungsunternehmen erfolgt nach Normen oder Messwerten eines gemeinsamen Hausmessgerätes, wenn alle anderen Bewohner nicht über individuelle Messgeräte verfügen.

Betrachten wir als Beispiel das Berufungsurteil des Bezirksgerichts Vilegodsky der Region Archangelsk im Fall Nr. 11-5 vom 24. Mai 2012.

Aus den Gehäusematerialien. OJSC „Archangelsk Sales Company“ reichte eine Klage gegen K.V. Bachina ein. über die Rückforderung von 14 Tausend 134 Rubel. 20 Kopeken Aufgrund der Schulden für verbrauchte Energie im Zeitraum vom 01.03.2011 bis zum 01.10.2011 führte die Klägerin zur Begründung ihrer Klage aus, dass die Beklagte, die in ihrer eigenen Wohnung wohne, Strom verbrauche und zur Zahlung verpflichtet sei dafür pünktlich. Allerdings hat K.V. Bachina hat die verbrauchte elektrische Energie lange Zeit teilweise bezahlt und hat daher für den Zeitraum vom 01.03.2011 bis zum 01.10.2011 Schulden in Höhe von 14 Tausend 134 Rubel gemacht. 20 Kopeken
Das erstinstanzliche Gericht erfüllte die Forderungen der Arkhangelsk Sales Company OJSC.

Angeklagter K.V. Bachina beantragt in ihrer Berufung die Aufhebung der Entscheidung des Richters, da sie die Schlussfolgerung des Gerichts zu ihrem nicht erfassten Stromverbrauch für unbegründet hält. Da sie also in ihrem eigenen Haus lebte, verbrauchte sie Strom und bezahlte ihn nach den Angaben des Stromzählers. Gleichzeitig wurden gegen sie keine Ansprüche hinsichtlich der Abrechnung und Bezahlung des verbrauchten Stroms geltend gemacht. Der Stromzähler wurde von einem Fachmann installiert und versiegelt, ging nicht verloren oder wurde beschädigt und es wurden Rechnungen für die Zahlung auf Basis seiner Ablesungen ausgestellt. Ihrerseits wurden keine Maßnahmen zur Verfälschung der Zählerdaten ergriffen und vom Gericht nicht festgestellt. Die Notwendigkeit, Überprüfungsfristen einzuhalten, war ihr nicht bewusst. Darüber hinaus gelten die Klauseln 31 und 34 der Regeln für die Erbringung öffentlicher Versorgungsdienstleistungen für Verbraucherbürger, die Strom für Haushaltszwecke ohne ordnungsgemäße Messung verbrauchen. Bei Verwendung eines Zählers nach Ablauf seiner Eichfrist besteht jedoch die Möglichkeit einer solchen Neuberechnung wurde nicht festgestellt.

Nach Prüfung und Analyse der von den Parteien vorgelegten Beweise kommt das Berufungsgericht zu dem Schluss, dass es auf der Grundlage der Argumente der Berufung keinen Grund gibt, die Entscheidung des Richters aufzuheben.

Der Richter stellte die folgenden Umstände fest und bestätigte sie im Berufungsgericht.

Gemäß Absatz 1, 4 Kunst. Gemäß Art. 539 des Bürgerlichen Gesetzbuches der Russischen Föderation verpflichtet sich die Energieversorgungsorganisation im Rahmen eines Energieversorgungsvertrags, den Abonnenten (Verbraucher) über das angeschlossene Netz mit Energie zu versorgen, und der Abonnent verpflichtet sich, die empfangene Energie zu bezahlen sowie die in der Vereinbarung festgelegte Verbrauchsregelung einzuhalten, um den sicheren Betrieb der von ihm kontrollierten Energienetze und die Funktionsfähigkeit der von ihm verwendeten Geräte im Zusammenhang mit dem Energieverbrauch zu gewährleisten. Gemäß Absatz 1 der Kunst. 540 des Bürgerlichen Gesetzbuches der Russischen Föderation gilt für den Fall, dass der Teilnehmer eines Energieversorgungsvertrags ein Bürger ist, der Energie für den Inlandsverbrauch nutzt, der Vertrag ab dem Zeitpunkt als abgeschlossen, an dem der Teilnehmer zum ersten Mal tatsächlich angeschlossen ist in der vorgeschriebenen Weise an das angeschlossene Netzwerk an. Sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben, gilt ein solcher Vertrag als auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann aus den in Art. 1 genannten Gründen geändert oder gekündigt werden. 546 des Bürgerlichen Gesetzbuches der Russischen Föderation.

Der Richter stellte die folgenden Umstände fest und bestätigte sie.

Aus der Aussage (Fallblatt 22) geht hervor, dass laut Privatkonto Nr.__, eröffnet auf den Namen K.V. Dem Angeklagten Bachina wurde der in einem Wohngebäude verbrauchte Strom in Rechnung gestellt.

22.09.2011 während geplante Inspektion Verbraucher K.V. Bachina in ihrem Wohnhaus wurde festgestellt, dass der installierte Zähler – Stromzähler SO-2 Nr.__ mit einem MPI-Zeitraum von 16 Jahren – im Jahr 1959 überprüft und die Tatsache des nicht gemessenen Verbrauchs elektrischer Energie durch den Verbraucher aufgezeichnet wurde, was führte zu einem Verstoß gegen die MPI-Frist. In diesem Zusammenhang wurde eine Anordnung zur Wiederherstellung der Strommessung erlassen und die Menge des nicht gemessenen Stromverbrauchs für den Zeitraum vom 01.03.2011 bis 01.10.2011 unter Berücksichtigung von zwei Zimmern und einer im Haus lebenden Person berechnet , was 6979,12 kW ∙ h betrug: 37,93 (Normverbrauch pro Person und Tag) x 184 (Anzahl der Tage im oben genannten Zeitraum).

Dieser Umstand diente als Grundlage für die zusätzliche Ansammlung verbrauchter elektrischer Energie in Höhe von 6979,12 kW ∙ h in Höhe von 14 Tausend 134 Rubel. 20 Kopeken
Am 1. November 2011 wurde im Wohnhaus der Beklagten ein neuer Stromzähler installiert.

Aufgrund von Teil 1 der Kunst. Gemäß Art. 544 des Bürgerlichen Gesetzbuches der Russischen Föderation erfolgt die Zahlung für Energie für die tatsächlich vom Abonnenten verbrauchte Energiemenge gemäß den Energiebuchhaltungsdaten, sofern gesetzlich, andere Rechtsakte oder Vereinbarungen der Parteien nichts anderes vorsehen.

Laut Schreiben des staatlichen Energieaufsichtsdienstes der Russischen Föderation vom 18. Oktober 2000 Nr. 32-05-11/21 „Über die Begrenzung der Lebensdauer Einphasenzähler Der Betrieb von Messgeräten für den Stromverbrauch der Klasse 2,5“ ist seit dem 01.01.2000 eingeschränkt. Auf dieser Grundlage ist die Schlussfolgerung des Richters, dass der Angeklagte ein fehlerhaftes Messgerät für elektrische Energie betrieben hat, richtig und wird durch die Akten bestätigt.

Aufgrund der Kunst. 157 des Wohnungsgesetzbuchs der Russischen Föderation, Abschnitt 31 der Regeln für die Bereitstellung von Versorgungsdienstleistungen für Bürger, wird die Höhe der Zahlung für Versorgungsdienstleistungen auf der Grundlage des Volumens der verbrauchten Versorgungsdienstleistungen berechnet, das durch die Messwerte von Messgeräten bestimmt wird. und in ihrer Abwesenheit (Fehlfunktion) auf der Grundlage der Standards für den Verbrauch von Versorgungsleistungen, die von den Regierungsbehörden der Teilstaaten der Russischen Föderation in der durch den Beschluss der Regierung der Russischen Föderation festgelegten Weise genehmigt wurden.

Gemäß dem Erlass der Regierung des Gebiets Archangelsk vom 10. August 2010 Nr. 230-pp „Über die Genehmigung von Standards für den Verbrauch elektrischer Energie durch die Bevölkerung des Gebiets Archangelsk für Haushaltszwecke ohne Messgeräte“ , der Standardenergieverbrauch für in Einzelpersonen lebende Bürger Wohngebäude(zwei Räume) mit einer lebenden Person betrug 1154 kW ∙ h; dieser Betrag spiegelt sich auch in der Schuldenberechnung wider.

Daher kam der Richter zu dem Schluss, dass dem Abonnenten angesichts der Feststellung eines Verstoßes gegen den Stromverbrauch zu Recht eine Rechnung über die Zahlung der Kosten für nicht abgerechneten Stromverbrauch für den Zeitraum vom 01.03.2011 bis 10 ausgestellt wurde /01/2011 in Höhe von 14 Tausend 134 Rubel . 20 Kopeken unter Berücksichtigung der vom Beklagten gezahlten Beträge Geld für den angegebenen Zeitraum. Es liegen keine anderweitigen Beweise vor.

Nach alledem sind die Berufungsargumente unbegründet.

Folglich muss die Entscheidung des Richters unverändert bleiben und der Beschwerde darf nicht stattgegeben werden.

Somit unterliegen folgende einzelne Stromzähler dem Austausch:
1) technisch fehlerhaft (das Gehäuse ist beschädigt, die Scheibe dreht sich nicht, die Zahlen des Zählwerks schalten nicht um oder das Gehäuse ist mechanisch beschädigt);
2) mit abgelaufener staatlicher Verifizierung;
3) in Abwesenheit eines Siegels;
4) Stromzähler der Genauigkeitsklasse 2,5.

Einzelne Wasserzähler

Die Regeln für die Nutzung öffentlicher Wasserversorgungs- und Abwassersysteme in der Russischen Föderation (RF RF Nr. 167 vom 12. Februar 1999) regeln nicht die Genauigkeitsklasse von Wasserzählern. Zum Einbau in Wohnbestand In der Regel Flügelraddosiergeräte für Kälte und heißes Wasser(bis 90 Grad Celsius) mit einem vom Wasser isolierten Zählwerk (Trockendurchflussmesser). Messgeräte müssen durch das staatliche Messgeräteregister des Gosstandart der Russischen Föderation zertifiziert sein.

Der Einbau von Wasserzählern ist erforderlich. Das Bundesgesetz „Energieeinsparung“ schreibt die Verpflichtung von Grundstückseigentümern vor, vor dem 1. Juli 2013 in allen Mehrfamilienhäusern, Wohngebäuden, Landhäusern oder auf dem Land Zähler zu installieren Gartenhäuser mit zentraler Ressourcenversorgung.

Ein Eigentümer, der Wasserzähler installieren möchte, kann mit einer spezialisierten Organisation für die Installation von Wasserzählern einen Vertrag abschließen, der bestimmte Dienstleistungen (Planung, Installation, Inbetriebnahme, technischer Service usw.).

Der Verbraucher oder eine spezialisierte Organisation installiert in seinem Auftrag einen geeichten Zähler.

Kaltwasserzähler haben ein Kalibrierintervall von 5 Betriebsjahren, Warmwasserzähler werden ab 4 Betriebsjahren überprüft.

Es ist wichtig zu beachten, dass gemäß der Verordnung des Ministeriums für regionale Entwicklung Russlands vom 29. Dezember 2011 Nr. 627 „Über die Genehmigung von Kriterien für das Vorliegen (Fehlen) der technischen Machbarkeit der Installation einzelner, gemeinsamer (Wohnungen)“ , kollektive (gemeinsame) Messgeräte“(Zum Beispiel ist die Installation von Messgeräten ohne Umbau, größere Reparaturen oder Installation neuer technischer Systeme nicht möglich).

Gemäß Absatz 3 der Kunst. 9.16 Ordnungswidrigkeitengesetz der Russischen Föderation Nichteinhaltung bei Planung, Bau, Wiederaufbau, große Renovierung Gebäude, Bauwerke, Bauwerke mit Energieeffizienzanforderungen, Anforderungen an deren Ausstattung mit Messgeräten für verbrauchte Energieressourcen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar.

Wer soll die Installation von Messgeräten bezahlen?

Gemäß Art. 13 Teil 5 des Gesetzes zur Energieeinsparung Stellen Sie sicher, dass Ihre Häuser mit Wasserzählern ausgestattet sind. Erdgas, thermische Energie, elektrische Energie sowie die Inbetriebnahme installierter Messgeräte liegen in der Verantwortung der Eigentümer.

Auch trotz der Tatsache, dass Stromzähler liegt am Landung Es berücksichtigt den Energieverbrauch separate Wohnung bezieht sich somit auf das Eigentum des Eigentümers (Mieters) der Wohnung. Folglich muss der Eigentümer die Verantwortung für die Instandhaltung seines Eigentums tragen (Artikel 210 des Bürgerlichen Gesetzbuchs der Russischen Föderation). Demnach trägt der Eigentümer die Kosten der Wiederbeschaffung nicht konform Messgerät.

Ist der Eigentümer nicht in der Lage, das Messgerät und seine Installation auf einmal zu bezahlen, ist die Ressourcen liefernde Organisation verpflichtet, eine Ratenzahlung für einen Zeitraum von bis zu 5 Jahren zu leisten. Der Zinssatz für das Darlehen richtet sich nach dem Refinanzierungssatz der Zentralbank der Russischen Föderation. In diesem Fall ist der Abschluss einer Ratenzahlungsvereinbarung erforderlich.

Eigentümer, die ihrer Verpflichtung, ihre Wohnung mit Messgeräten für verbrauchte Energieressourcen auszustatten, nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist nachgekommen sind, müssen den Resdie Kosten für die Installation von Messgeräten und deren Lieferung an die Installationsorte von Messgeräten zahlen. Im Falle einer Verweigerung der freiwilligen Zahlung der Kosten müssen die Eigentümer auch die Kosten tragen, die diesen Organisationen im Zusammenhang mit der Notwendigkeit der Zwangseintreibung entstehen.

Viele Rohstofflieferanten missbrauchen ihre Rechte und erheben Gebühren für die Versiegelung von Messgeräten. Wenn der Eigentümer sich weigert, für eine solche Leistung zu bezahlen, verweigern Organisationen die Registrierung von Messgeräten, was bedeutet, dass sie keine Messwerte von ihnen ablesen. Allerdings ist es illegal, einen Siegeldienst zu verlangen, und es ist auch illegal, dafür eine Gebühr zu erheben.

Betrachten Sie als Beispiel die Entscheidung des Stadtgerichts Abakan aus dem Jahr 2012.

Aus den Gehäusematerialien. Das Büro von Rospotrebnadzor für die Republik Chakassien hat im Interesse einer unbestimmten Anzahl von Verbrauchern eine Klage gegen LLC ZHEUK „Kh“ eingereicht. zum Schutz der Verbraucherrechte mit der Anforderung, die Handlungen von LLC ZHEUK „H.“ als rechtswidrig anzuerkennen. für den Einzug der Vergütung für die Plombierung von Messgeräten (Zählern) und die Zahlung der damit verbundenen Transportkosten.

In der Gerichtsverhandlung erklärte der Vertreter des Klägers, Kh., dem Gericht, dass die Beklagte, die zur Plombierung installierter Wasserverbrauchszähler verpflichtet sei, hierfür sowie für die mit der Plombierung der Zähler verbundenen Transportkosten rechtswidrig Gebühren erhebt. Der Vertreter bittet das Gericht um Befriedigung der Forderung und erklärt, dass die Entscheidung des Gerichts als Grundlage für die Neuberechnung der Leistung für Verbraucher dienen werde.

Nach Anhörung der Erklärungen der Vertreter der Parteien und Prüfung des gesamten Verfahrensmaterials kam das Gericht zu folgendem Schluss.

Aus der zur Akte eingereichten Kopie der Quittung geht hervor, dass LLC ZHEUK „H.“ nahm 370 Rubel vom Bürger M. an. zum Abdichten von zwei Metern und 70 Rubel. Transportkosten, nur 440 Rubel.

Aufgrund von Absatz 1 der Kunst. Gemäß Artikel 16 des Gesetzes „Über den Schutz der Verbraucherrechte“ werden Vertragsbedingungen, die Verbraucherrechte im Vergleich zu den durch Gesetze oder andere Rechtsakte der Russischen Föderation im Bereich des Verbraucherrechtsschutzes festgelegten Regeln verletzen, für ungültig erklärt.

Gemäß Teil 2 dieses Gesetzesartikels ist es verboten, den Erwerb bestimmter Güter (Bauwerke, Dienstleistungen) vom obligatorischen Erwerb anderer Güter (Bauwerke, Dienstleistungen) abhängig zu machen.

RF PP vom 13.08.2006 Nr. 491 „Über die Genehmigung der Regeln für die Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums in einem Mehrfamilienhaus und der Regeln für die Änderung der Höhe der Zahlung für die Instandhaltung und Reparatur von Wohnräumen im Falle der Rückstellung.“ von Dienstleistungen und der Ausführung von Arbeiten zur Verwaltung, Instandhaltung und Reparatur des Gemeinschaftseigentums in einem Mehrfamilienhaus von mangelhafter Qualität und (oder) mit Unterbrechungen, die die festgelegte Dauer überschreiten, wird festgestellt, dass die Zusammensetzung des Gemeinschaftseigentums in einem Mehrfamilienhaus umfasst hausinterne technische Systeme der Kalt- und Warmwasserversorgung, bestehend aus Steigleitungen, Abzweigen von den Steigleitungen bis zur ersten Trennvorrichtung, an den Abzweigen von den Steigleitungen angeordnete Trennvorrichtungen, kollektive (gemeinsame) Kalt- und Warmwassermessgeräte, die erste Absperr- und Steuerventile an den Abzweigungen der wohnungsinternen Verkabelung von den Steigleitungen sowie mechanische, elektrische und andere Geräte, die sich in diesen Netzen befinden.

Kunst. 157 des Wohnungsgesetzbuchs der Russischen Föderation legt fest, dass die Höhe der Zahlung für Versorgungsleistungen auf der Grundlage der Menge der verbrauchten Versorgungsleistungen berechnet wird, die durch die Messwerte von Messgeräten bestimmt wird, und in deren Abwesenheit auf der Grundlage von Verbrauchsstandards.

Denn Messgeräte verfügen beim Verkauf bereits über ein Eichsiegel, nämlich beim Versiegeln Verwaltungsgesellschaft Bei Messgeräten wird die Verbindung zwischen einzelnen Messgeräten und dem Wasserversorgungssystem abgedichtet.

Unterabschnitt „d“ von Abschnitt 52 der Geschäftsordnung legt fest, dass der Verbraucher verpflichtet ist, die Sicherheit von Plomben an kollektiven (gemeinschaftlichen) und individuellen Messgeräten und Verteilern zu gewährleisten, die in Wohngebäuden installiert sind. Die Vorschriften sehen jedoch nicht das Recht vor, Siegel auf Kosten der Verbraucherbürger anzubringen. Die Verpflichtung zur Plombierung von Messgeräten oder anderen Plomben, einschließlich der Stellen, an denen einzelne Messgeräte mit dem Gemeinschaftseigentum in einem Mehrfamilienhaus verbunden sind, ist weder im genannten Verordnungsgesetz noch in anderen Rechtsakten der Russischen Föderation vorgesehen.
Das Gericht entschied, den Anspruch des Amtes von Rospotrebnadzor für die Republik Chakassien zur Verteidigung einer nicht näher bezeichneten Anzahl von Personen zu befriedigen.

In diesem Zusammenhang handelt es sich bei der kostenpflichtigen Versiegelung von Messgeräten sowie bei der Erhebung von Transportkosten um auferlegte Leistungen, die nicht auf dem Gesetz beruhen. Diese Dienstleistungen liegen in der Verantwortung der Verwaltungsgesellschaft.

Das Bundesgesetz Nr. 261-FZ vom 28. November 2009 „Über Energieeinsparung und Steigerung der Energieeffizienz sowie über die Einführung von Änderungen bestimmter Rechtsakte der Russischen Föderation“ (Teil 5, Artikel 13) verpflichtet die Eigentümer von Wohngebäuden, dafür zu sorgen, dass ihre Häuser werden mit Wasserzählern ausgestattet und nehmen die installierten Zähler auch in Betrieb. Die Inbetriebnahme eines installierten Wasserzählers verpflichtet den Bürger nach diesem Gesetz nicht dazu, eine Genehmigung zur Inbetriebnahme des Zählers einzuholen, sondern begründet die Verpflichtung, den Zähler zu betreiben, seine ordnungsgemäße Sicherheit zu gewährleisten und ihn rechtzeitig auszutauschen.

Wenn es sich bei der Wohnung um kommunales Eigentum (nicht privatisiert) handelt, ist der Eigentümer eine autorisierte lokale Regierungsbehörde und der Bürger der Mieter. Daher muss die örtliche Behörde die Messgeräte entsprechend installieren und austauschen.

Nehmen wir als Beispiel Entscheidung des Bezirksgerichts Obluchensky der Jüdischen Autonomen Region vom 08.09.2012

Aus den Gehäusematerialien. ALS. Tishin legte beim Bezirksgericht Obluchensky der Jüdischen Autonomen Region Berufung ein Anspruchserklärung an die Gemeindeverwaltung mit einer Klageschrift für die Verpflichtung, individuelle Messgeräte für verbrauchte Energieressourcen zu installieren, Ersatz des materiellen Schadens und Ersatz des moralischen Schadens. Der Kläger begründete seine Forderungen damit, dass in der Wohnung, in der er wohnt, ab dem Zeitpunkt des Einzugs keine individuellen Zähler zur Messung der verbrauchten Energieressourcen vorhanden seien der regionale Standard. ALS. Tishin glaubt, dass er viel weniger Energieressourcen verbraucht, weil er alleine lebt und nur einen Fernseher und drei Glühbirnen im Haus hat. Der Kläger ist außerdem der Ansicht, dass der Verbrauch von Warm- und Kaltwasser in keinem Verhältnis zu den ihm ausgestellten Rechnungen stehe. Um den tatsächlichen Verbrauch von Energieressourcen zu ermitteln, ist er gezwungen, einzelne Zähler zur Abrechnung der verbrauchten Energieressourcen zu installieren. Die von ihm bewohnte Wohnung befindet sich im kommunalen Eigentum, der Kläger nutzt sie aufgrund einer Vereinbarung soziale Einstellung, geschlossen zwischen ihm und der Verwaltung der Gemeinde. Im Januar 2010 beantragte er bei der Verwaltung die Installation eines individuellen Zählers für den Stromverbrauch, sein Antrag wurde jedoch aufgrund fehlender Mittel der Verwaltung abgelehnt. ALS. Tishin glaubt, dass die Bezirksverwaltung seine Bitte ignoriert hat. Darüber hinaus verfügt der Kläger nicht über die finanziellen Möglichkeiten, die Zähler selbst zu installieren. Die Nichterfüllung der Pflichten der Gemeindeverwaltung führte dazu, dass OJSC „“ die daraus resultierenden Schulden vom Kläger einzog.

Der Kläger zahlt regelmäßig Stromrechnungen, zahlt jedoch einen geringeren Rechnungsbetrag, weil nicht in der Lage ist, den vollen Betrag zu zahlen. Er glaubt, dass er während der gesamten Zeit, in der er in der Wohnung lebt, mehr für Energieressourcen zahlt, als er tatsächlich verbraucht, außerdem hat er ständig Angst, dass er aus der Wohnung vertrieben wird, und sein Gesundheitszustand hat sich seit zweieinhalb Jahren verschlechtert. Der Kläger beantragt, die Gemeindeverwaltung zu verpflichten, individuelle Messgeräte für die verbrauchten Energieressourcen zu installieren; von der Verwaltung der Gemeinde materiellen Schaden und Entschädigung für immateriellen Schaden verlangen.

Das Gericht kam nach Anhörung der Erklärungen der Parteien und Prüfung der schriftlichen Unterlagen des Falles zu dem Schluss, dass die Ansprüche von Tishin A.S. unterliegen aus den folgenden Gründen einer teilweisen Befriedigung.

Gemäß Art. 210 des Bürgerlichen Gesetzbuches der Russischen Föderation trägt der Eigentümer die Verantwortung für die Instandhaltung des ihm gehörenden Eigentums, sofern gesetzlich oder vertraglich nichts anderes bestimmt ist.
Eine weitere Regelung, nach der die Verantwortung für die Instandhaltung von Energienetzen, mechanischen, elektrischen, sanitären und anderen Geräten, die integraler Bestandteil der Wohnräume sind, dem Eigentümer der Wohnräume übertragen wird, ist in der Wohnungsordnung der Russischen Föderation vorgesehen Russische Föderation.
Teil 3 Kunst. 30 des RF-Wohnungsgesetzes verpflichtet den Eigentümer einer Wohnstätte, die Kosten für deren Instandhaltung zu tragen.

Teil 2 der Kunst. 676 des Bürgerlichen Gesetzbuches der Russischen Föderation sieht vor, dass der Vermieter verpflichtet ist, das Wohngebäude, in dem sich die gemieteten Wohnräume befinden, ordnungsgemäß zu betreiben, dem Mieter gegen Entgelt die notwendigen Versorgungsleistungen zur Verfügung zu stellen oder sicherzustellen Gewährleistung der Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums des Mehrfamilienhauses und der im Innenbereich des Wohngebäudes befindlichen Geräte zur Versorgung öffentlicher Versorgungseinrichtungen.

Somit ist die Verwaltung der Gemeinde als Eigentümerin der Wohnräume, in denen der Kläger A.S. Tishin sollte die Verantwortung übertragen werden, die Wohnung mit Messgeräten für verbrauchtes Wasser und elektrische Energie zu versorgen sowie die installierten Messgeräte in Betrieb zu nehmen.

Somit kam das Gericht zu dem Schluss, dass die Ansprüche von A.S. Zur Verpflichtung der Gemeindeverwaltung, in der Wohnung einen Stromzähler zu installieren, muss Stillschweigen gewahrt werden.

Es ist wichtig zu beachten, dass gemäß Art. 158 des Wohnungsgesetzes der Russischen Föderation ist der Eigentümer von Räumlichkeiten in einem Mehrfamilienhaus verpflichtet, die Kosten für die Instandhaltung der ihm gehörenden Räumlichkeiten zu tragen und sich anteilig an den Kosten für die Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums in einem Mehrfamilienhaus zu beteiligen auf seinen Anteil am Miteigentumsrecht an diesem Grundstück durch Zahlung einer Gebühr für die Instandhaltung und Instandsetzung von Wohnräumen. Das heißt, Wohnungseigentümer in einem Mehrfamilienhaus müssen auf eigene Kosten Gemeinschaftszähler installieren.

Wer hat das Recht, einzelne Messgeräte zu installieren?

Gemäß dem Gesetz zur Energieeinsparung haben Ressourcenversorgungs- und Fachorganisationen das Recht, Messgeräte zu installieren, auszutauschen und zu betreiben. Die Organisation muss Mitglied einer Selbstregulierungsorganisation im Baugewerbe sein und über eine entsprechende Zulassungsbescheinigung für diese Art von Arbeit verfügen.

Darüber hinaus Energieversorger verpflichtet Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Installation, dem Austausch und dem Betrieb von Messgeräten für verbrauchte Energieressourcen durchführen, deren Lieferung oder Übertragung sie durchführen.

Die Überwachung der Einhaltung der Pflichten zum Einbau von Messgeräten erfolgt durch den Föderalen Antimonopoldienst und Bundesdienst zur Umwelt-, Technologie- und Nuklearaufsicht und deren Gebietskörperschaften in den Teilgebieten der Russischen Föderation.

Wer führt die Prüfung einzelner Messgeräte durch und bezahlt diese?

Zu den Aufgaben des Eigentümers gehört es, die Zuverlässigkeit der Zählerstände sicherzustellen; daher wird die Überprüfung des Geräts aus eigenen Mitteln finanziert.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Verwendung eines ungeeichten Messgeräts verboten ist und vom Energieversorger als Fehlen eines Messgeräts mit allen daraus resultierenden Konsequenzen für den Verbraucher angesehen wird.

Fassen wir also das oben Gesagte zusammen und ziehen wir Schlussfolgerungen.

1. Eigentümer und Mieter von Wohnräumen sind nicht verpflichtet, die Installation von Messgeräten für den Innenbereich mit irgendjemandem abzustimmen.

2. Der Eigentümer wählt selbst die Marke und das Modell des Messgeräts unter folgenden Bedingungen: Es muss im staatlichen Messgeräteregister der Russischen Föderation eingetragen sein, über Konformitätsbescheinigungen und einen staatlichen Prüfstempel verfügen. IN technischer Pass Auf dem Gerät muss ein besonderes Schild angebracht sein.

3. Der Zähler muss in Betrieb genommen werden. Zu diesem Zweck sollten Vertreter der Verwaltungsorganisation aufgefordert werden, eine Bescheinigung über die Betriebsgenehmigung des Geräts zu erstellen.

4. Das Messgerät unterliegt der Überprüfung in der im Reisepass angegebenen Häufigkeit bei einer Organisation, die über die entsprechende Lizenz verfügt.

Es ist wichtig anzumerken, dass das Gesetz zur Energieeinsparung das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten der Russischen Föderation geändert hat.
Kunst. 9.16 Ordnungswidrigkeitengesetz der Russischen Föderation. Verstöße gegen die Gesetzgebung zur Energieeinsparung und Steigerung der Energieeffizienz ziehen ein Bußgeldsystem nach sich:

  • wegen Nichteinhaltung der Anforderungen an die Ausstattung eines Wohngebäudes mit Messgeräten durch die für die Instandhaltung verantwortlichen Personen Apartmentgebäude, eine Geldstrafe gegen die verantwortliche Person von 10 bis 15.000 Rubel, z Rechtspersonen- von 20 bis 30.000 Rubel;
  • wegen Nichteinhaltung der Anforderungen an Energieversorger in Bezug auf den Vorschlag zur Installation von Messgeräten an die Eigentümer von Wohngebäuden, Landhäusern, Gartenhäusern und deren Vertreter - eine Geldstrafe für Beamte von 20 bis 30.000 Rubel, für juristische Personen - von 100 bis 150.000 Rubel;

Das Bundesgesetz Nr. 261-FZ vom 23. November 2009 „Über Energieeinsparung und Steigerung der Energieeffizienz sowie über die Einführung von Änderungen bestimmter Rechtsakte der Russischen Föderation“ (im Folgenden Gesetz Nr. 261-FZ genannt) legt die Verpflichtung der Eigentümer fest von Räumlichkeiten in Mehrfamilienhäusern, um die Ausstattung dieser Häuser mit individuellen und gemeinsamen (für eine Gemeinschaftswohnung) Wasserzählern sicherzustellen und die installierten Zähler in Betrieb zu nehmen (Artikel 13 Absatz 5).
Somit erfolgt die Installation von Wasserzählern auf Kosten der Eigentümer von Wohnräumen in Mehrfamilienhäusern.
Gemäß Teil 9 der Kunst. 13 des Gesetzes Nr. 261-F3 vom 1. Juli 2010, Organisationen, die Wasser liefern und deren technische und technische Versorgungsnetze direkt mit den Netzen verbunden sind, die Teil der technischen und technischen Ausrüstung von Einrichtungen sind, die ausgestattet werden müssen Messgeräte für verbrauchte Energieressourcen sind erforderlich, um Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Installation, dem Austausch und dem Betrieb von Messgeräten für verbrauchte Energieressourcen durchzuführen, deren Lieferung oder Übertragung sie durchführen.
Gemäß Teil 12 der Kunst. Gemäß Artikel 13 des Gesetzes Nr. 261-FZ müssen Organisationen, die Energieressourcen in Anlagen liefern und übertragen, die nicht mit Messgeräten für die innerhalb des vorgeschriebenen Zeitraums verbrauchten Energieressourcen ausgestattet waren, vor dem 1. Juli 2013 Maßnahmen ergreifen, um sie mit Messgeräten auszustatten für die eingesetzten Energieressourcen. Wer der Pflicht zur Ausstattung dieser Anlagen mit Messgeräten für verbrauchte Energieressourcen nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist nachgekommen ist, muss den genannten Organisationen Zugang zu den Installationsorten für Messgeräte für verbrauchte Energieressourcen gewähren und die Kosten dieser Organisationen dafür tragen Installation dieser Messgeräte. Im Falle einer Verweigerung der freiwilligen Zahlung von Kosten muss eine Person, die der Verpflichtung, diese Einrichtungen innerhalb der vorgeschriebenen Frist mit Zählern für verbrauchte Energieressourcen auszustatten, nicht nachgekommen ist, auch die diesen Organisationen im Zusammenhang mit der Notwendigkeit der Zwangszahlung entstandenen Kosten tragen Sammlung.
Darüber hinaus gemäß Absatz 5 der Kunst. 20 Bundesgesetz vom 07.12.2011 Nr. 416-FZ „Über Wasserversorgung und Abwasserentsorgung“ Wasserzähler, Abwasser, die zur Bestimmung der dem Abonnenten im Rahmen eines Wasserversorgungsvertrags gelieferten Wassermenge und des vom Abonnenten im Rahmen eines Wasserentsorgungsvertrags eingeleiteten Abwassers bestimmt werden, werden von Organisationen, die die Kaltwasserversorgung bereitstellen und mit denen diese Verträge geschlossen werden, ohne Gebühr versiegelt an den Abonnenten, außer in den Fällen, in denen die Plombierung der betreffenden Messgeräte aufgrund eines durch Verschulden des Abonnenten oder Dritter verursachten Siegelbruchs in einer solchen Organisation erneut durchgeführt wird.
Gemäß Absatz 31 Unterabsatz „y“ der Regeln für die Erbringung von Versorgungsdienstleistungen für Eigentümer und Nutzer von Räumlichkeiten in Mehrfamilienhäusern und Wohngebäuden, genehmigt durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 6. Mai 2011 Nr. 354 , ist der Auftragnehmer verpflichtet, auf Verlangen des Verbrauchers das installierte individuelle Messgerät, das dem Gesetz der Russischen Föderation zur Gewährleistung der Einheitlichkeit der Messungen entspricht, spätestens im Monat nach dem Datum seiner Installation in Betrieb zu nehmen Beginnen Sie mit der Berechnung des Zahlungsbetrags für Versorgungsleistungen auf der Grundlage der Messwerte des in Betrieb genommenen Zählers ab dem 1. Tag des Monats, der auf den Monat folgt, in dem das Gerät in Betrieb genommen wurde.

1. Schreiben des Ministeriums für regionale Entwicklung der Russischen Föderation vom 7. Dezember 2010 Nr. 41190-IB/14(abgesagt, weiterlesen)


BRIEF
vom 7. Dezember 2010 N 41190-IB/14


Ministerium für regionale Entwicklung der Russischen Föderation im Zusammenhang mit zahlreichen Anfragen von Wasserversorgungs- und Abwasserorganisationen bezüglich der Klarstellung der Bestimmungen von Artikel 13 des Bundesgesetzes Nr. 261-FZ vom 23. November 2009 „Über Energieeinsparung und Steigerung der Energieeffizienz usw.“ „Einführung von Änderungen bestimmter Gesetzgebungsakte der Russischen Föderation“ (im Folgenden „Gesetz“ genannt) besagt Folgendes.

Gemäß Artikel 13 Absatz 9 dieses Gesetzes sind ab dem 1. Juli 2010 Organisationen, die Wasser liefern oder Ressourcen übertragen und deren technische und technische Unterstützungsnetze eine direkte Verbindung zu den Netzen haben, die Teil der technischen und technischen Ausrüstung von Anlagen sind (im Folgenden Resgenannt), die gemäß den Anforderungen dieses Artikels verpflichtet sind, mit Messgeräten für verbrauchte Energieressourcen ausgestattet zu werden, sind verpflichtet, Tätigkeiten zur Installation, zum Austausch und zum Betrieb von Messgeräten durchzuführen verbrauchte Energieressourcen, deren Bereitstellung oder Übertragung sie durchführen. Diese Organisationen haben nicht das Recht, Personen, die bei ihnen einen Antrag gestellt haben, den Abschluss einer Vereinbarung zur Regelung der Bedingungen für die Installation, den Austausch und (oder) den Betrieb von Messgeräten für die verbrauchten Energieressourcen, deren Lieferung oder Übertragung sie mit sich führen, zu verweigern aus.

Unter Berücksichtigung der in Absatz 1 des betreffenden Artikels festgelegten Anforderungen an die Installationsorte von Messgeräten und der Bestimmungen über das Gemeinschaftseigentum der Eigentümer von Räumlichkeiten in einem Mehrfamilienhaus sind Resverpflichtet, Tätigkeiten für die Installation, Austausch, Betrieb nur von kollektiven (gemeinschaftlichen) Messgeräten an den Anschlussstellen von Objekten (Wohnhäusern) an zentrale Wasserversorgungssysteme oder an Orten, an denen angrenzende Anlagen angeschlossen sind, die für die Übertragung von Energie- und Versorgungsressourcen verwendet werden, und Eigentum aufgrund des Eigentumsrechts oder einer anderen in der Gesetzgebung der Russischen Föderation vorgesehenen Grundlage an verschiedene Personen.

Abhängig von der Steuerungsmethode Wohngebäude(Artikel 161 Wohnungsordnung Russische Föderation) Personen, die sich zum Zweck des Abschlusses einer Vereinbarung zur Regelung der Bedingungen für die Installation, den Austausch und (oder) den Betrieb von kollektiven (gemeinsamen) Messgeräten an eine Rwenden können, sind:
- bei der direkten Verwaltungsmethode - die Eigentümer der Räumlichkeiten in einem Mehrfamilienhaus;
- bei der Leitung einer Wohnungseigentümergemeinschaft oder einer Wohnungsbaugenossenschaft bzw. einer anderen spezialisierten Verbrauchergenossenschaft – einer Wohnungseigentümergemeinschaft bzw. einer Wohnungsbaugenossenschaft bzw. einer anderen spezialisierten Verbrauchergenossenschaft;
- während der Geschäftsführung leitende Organisation- die zuständige Verwaltungsorganisation.

Gemäß den Anforderungen des Artikels 17 des Bundesgesetzes vom 08.08.2001 Nr. 128-FZ „Über die Lizenzierung einzelne Arten Tätigkeiten“ ist die Tätigkeit der Herstellung und Reparatur von Messgeräten erlaubnispflichtig. Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Installation, dem Austausch und (oder) dem Betrieb von Messgeräten sind nicht genehmigungspflichtig.

Anmerkung der Redaktion:Das Bundesgesetz Nr. 128-FZ vom 08.08.2001 hat seine Gültigkeit verloren.
, gegründet durch Bundesgesetz vom 4. Mai 2011 Nr. 99-FZ.


Direktor der Abteilung
Wohnungsbau und kommunale Dienstleistungen
I.L. Bulgakow


2. Schreiben des Ministeriums für regionale Entwicklung der Russischen Föderation vom 27. Oktober 2011 Nr. 29432-AP/14

MINISTERIUM FÜR REGIONALE ENTWICKLUNG DER RUSSISCHEN FÖDERATION
BRIEF
vom 27. Oktober 2011 N 29432-AP/14


Das Ministerium für regionale Entwicklung der Russischen Föderation hat am 7. Dezember 2010 ein Schreiben Nr. 41190-IB/14 an die Exekutivbehörden der Teilstaaten der Russischen Föderation bezüglich der Klärung der Bestimmungen von Artikel 13 des Bundesgesetzes gerichtet Gesetz vom 23. November 2009 Nr. 261-FZ „Über Energieeinsparung und Steigerung der Energieeffizienz sowie über Änderungen bestimmter Rechtsakte der Russischen Föderation.“

Gemäß Abschnitt 5.3.1.16 der Verordnung über den Föderalen Antimonopoldienst, genehmigt durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 30. Juni 2004 Nr. 331, überwacht FAS Russland die Einhaltung der Vorschriften durch Organisationen, die zur Durchführung von Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Antimonopoldienst verpflichtet sind Installation, Austausch, Betrieb von Messgeräten für verbrauchte Energieressourcen, Anforderungen an den Abschluss und die Durchführung eines Vertrages über die Installation, den Austausch, den Betrieb dieser Geräte, das Verfahren für seinen Abschluss sowie Anforderungen an die Bereitstellung von Ausstattungsvorschlägen mit Messgeräten für die verbrauchten Energieressourcen. Gleichzeitig fasst und analysiert FAS Russland gemäß Abschnitt 5.4 der Verordnung die Praxis der Anwendung der Gesetzgebung der Russischen Föderation im etablierten Tätigkeitsbereich und entwickelt Empfehlungen für die Anwendung der Antimonopolgesetzgebung.

Auf dieser Grundlage zieht das russische Ministerium für regionale Entwicklung das Schreiben Nr. 41190-IB/14 vom 7. Dezember 2010 zurück. Zur Klärung der oben genannten Fragen sollten Sie sich an die FAS Russland wenden.

A.A. POPOV

3. Informationen des Föderalen Antimonopoldienstes Russlands

Ressourcen liefernde Organisationen sind verpflichtet, Installations-, Austausch- und Betriebsaktivitäten durchzuführen kollektiv und individuell Energiemessgeräte


Der Föderale Antimonopoldienst (FAS Russland) hat vom Ministerium für regionale Entwicklung Russlands vom 7. Dezember 2010 ein Schreiben Nr. 41190-IB/14 erhalten, das Klarstellungen zur Anwendung des Energieeinspargesetzes enthält.

Die Klarstellungen betrafen die Anforderungen an den Aufstellungsort von Energiemessgeräten. Gleichzeitig heißt es in dem Schreiben, dass „Resverpflichtet sind, Tätigkeiten zur Installation, zum Austausch und zum Betrieb ausschließlich kollektiver (kommunaler) Messgeräte an Orten durchzuführen, an denen Einrichtungen (Wohngebäude) an zentrale Wasserversorgungssysteme angeschlossen sind.“ .“

Mittlerweile ist nach Angaben des Föderalen Antimonopoldienstes Russlands auf der Grundlage des Verständnisses der Bestimmungen des Gesetzes über Energieeinsparung die Rmit der Verantwortung für die Durchführung von Tätigkeiten zur Installation, zum Austausch und zum Betrieb beider kollektiver (gemeinsamer) Anlagen betraut Haus) Messgeräte an Orten, an denen Objekte (Wohngebäude) an zentrale Energieversorgungssysteme angeschlossen sind, sowie individuelle Energiemessgeräte.


Darüber hinaus heißt es im Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 20. Februar 2010 Nr. 67 „Über Änderungen bestimmter Gesetze der Regierung der Russischen Föderation zu Fragen der Festlegung der Befugnisse der föderalen Exekutivorgane im Bereich Energieeinsparung und Steigerung der Energieeffizienz“, dem FAS Russland wird die Befugnis übertragen, die Einhaltung von Organisationen zu überwachen, die zur Durchführung von Tätigkeiten für die Installation, den Austausch und den Betrieb von Messgeräten für verbrauchte Energieressourcen verpflichtet sind, Anforderungen für den Abschluss und die Ausführung einer Vereinbarung über die Installation, Austausch, Betrieb dieser Geräte, das Verfahren zu ihrem Abschluss sowie Anforderungen an die Bereitstellung von Vorschlägen für die Ausstattung mit Messgeräten für verbrauchte Energieressourcen. Gleichzeitig in Übereinstimmung mit den Bestimmungen von Absatz 5.4 des Dekrets der Regierung der Russischen Föderation vom 30. April 2006 Nr. 331 „Über die Genehmigung der Verordnungen über den Föderalen Antimonopoldienst der Russischen Föderation“, das FAS Der Staat Russland ist befugt, die Praxis der Anwendung der Rechtsvorschriften der Russischen Föderation in den festgelegten Gebietsaktivitäten zusammenzufassen, Empfehlungen für die Anwendung zu entwickeln und zu analysieren. Somit ist das FAS Russlands die Stelle, die im Rahmen der erteilten Befugnisse zur Abgabe von Erläuterungen zur Frage der Installation von Messgeräten befugt ist.

Auf der Grundlage des oben Gesagten hat die FAS Russland einen Antrag auf Rücknahme des Schreibens an das russische Ministerium für regionale Entwicklung gestellt. Die Anforderung wurde erfüllt. Ein Schreiben Nr. 29432-AP/14 vom 27. Oktober 2011 wurde an die Exekutivbehörden bezüglich des Widerrufs des Schreibens Nr. 41190-IB/14 vom 7. Dezember 2010 gesendet.